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Am 1. August 2008 ist eine wesentlich verschärfte Regulierung des Privatunterrichts in Kraft getreten. Anstelle der bis dahin geltenden Meldepflicht wurde eine Bewilligungspflicht eingeführt. Die Notwendigkeit dieser Praxisänderung wurde durch die Erziehungsdirektion wie folgt begründet: "Der Kanton Bern benötigt eine griffigere Regelung des Privatunterrichts, damit so bei Bedarf eine erteilte Bewilligung auch wieder entzogen werden kann."
Im Rahmen der aktuell laufenden Revision des Volksschulgesetztes (REVOS 2012) gibt es verschiedene politische Vorstösse, welche weitere Einschränkungen des Privatunterrichtes gemäss Art. 71 des Volksschulgesetztes fordern.
Die zu Hause unterrichtenden Familien nehmen diese Vorstösse mit grossem Unverständnis und Enttäuschung zur Kenntnis. Seit der letzten Gesetzesänderung sind nur etwas mehr als zwei Jahre vergangen. Bereits droht eine weitere Verschärfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Ein grundsätzliches Verbot wird so möglich.
Aus Sicht der Betroffenen besteht in keiner Art und Weise die Notwendigkeit einer weiteren Gesetzesänderung! Die heutige Gesetzgebung regelt den Privatunterricht völlig genügend. Um die angekündigte Verschärfung des Privatunterrichts zu verhindern, wurde die Interessengemeinschaft der im Kanton Bern privat unterrichtenden Eltern (IG Privatunterricht Bern) gegründet.
Setzen auch Sie sich für die Beibehaltung des im Kanton Bern traditionell verankerten Freiheitsrechts der privaten Schulung ein und unterstützen Sie die Interessengemeinschaft – vielen Dank!
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